Allgemeine Reisebedingungen von "Kochen am Markt"

(Stand: Januar 2010)

Diese Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des Reisevertrages, der im Falle Ihrer Buchung zwischen Ihnen - nachstehend "Reisender" ge-nannt und uns, der Kochen-am-Markt oHG, An den Eichen 1, 53721 Siegburg, nachstehend "Kochen am Markt" genannt, zustande kommt. Für einzelne Angebote können abweichende Reise-, Geschäfts- und Beförderungsbedingungen gelten. Soweit solche wirksam vereinbart sind, gelten nur diese und nicht die nachfolgenden Bestimmungen.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit der Reiseanmeldung, die mündlich schriftlich oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Reisende der "Kochen am Markt" den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der konkre-ten Reiseausschreibung und aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage (Reiseprospekt, Sonderangebot), verbindlich an.

1.2. Der Reisevertrag kommt mit der telefonischen, schriftlichen, per Fax, per E-Mail oder online ü-bermittelten Buchungsbestätigung der "Kochen am Markt" an den Reisenden zustande. Bei telefoni-schen Buchungen oder Buchungen über ein vermittelndes Reisebüro oder sonstigen Dritten erhält der Reisende unverzüglich eine Buchungsbestätigung in Schrift- oder Textform.

1.3. Weicht die Anmeldebestätigung von "Kochen am Markt" von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der "Kochen am Markt" vor, an das diese 10 Tage ab Datum der Anmeldebestätigung ge-bunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende dieses durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung oder Reiseantritt annimmt.

1.4. Bei der Anmeldung mehrerer Reisender durch einen einzelnen Reisenden hat der Anmeldende für die Verpflichtungen aller mitangemeldeten Reisenden aus dem Reisevertrag einzustehen, soweit der diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung im Anmeldeformular übernommen hat.

2. Leistungen

2.1. Die Leistungsverpflichtung von "Kochen am Markt" ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt unter Maßgabe sämtlicher, im Prospekt enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.

2.2. Leistungsträger (z. B. beauftragte Köche) und Reisebüros sind von "Kochen am Markt" nicht be-vollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschrei-bung oder die Buchungsbestätigung der "Kochen am Markt" hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

2.3. Prospekte lokaler Partner, Prospekte von Kooperationspartnern oder Internetinformationen von Leistungsträgern oder Partnern von "Kochen am Markt", die nicht von "Kochen am Markt" herausge-geben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für "Kochen am Markt" nicht verbindlich.

3. Anzahlung und Restzahlung

3.1. Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651 k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 20 % des Reisepreises. Die Buchung gilt erst dann als endgültig verein-bart, wenn die Anzahlung geleistet wurde.

3.2. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übergeben und im Einzelfall kein anderer Zah-lungstermin vereinbart ist, 20 Tage vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5.1. bzw. 6. genannten Gründen abgesagt werden kann.

3.3. Soweit "Kochen am Markt" zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des Reisenden auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.

3.4. Erfolgen Anzahlung und/oder Restzahlung nicht fristgemäß, kann "Kochen am Markt" nach Mah-nung mit Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten nach Ziffer 7. belasten.

4. Kaution, Hausordnung, Abschlussrechnung

4.1 Bei Ankunft vor Ort hinterlegt der Reisende beim Beauftragten von "Kochen am Markt" eine Kaution in Höhe von 200 Euro in bar. Diese Kaution kann "Kochen am Markt" nur bei groben Verstößen gegen die Hausordnung einbehalten. Sie ist ansonsten spätestens bei Reiseende in bar an den Reisenden zurückzugeben.

4.2 Die Hausordnung des jeweiligen Standortes ist Teil dieser Allgemeinen Reisebedingungen.

4.3 "Kochen am Markt" ist berechtigt, dem Reisenden von ihm zu vertretene Schäden, insbesondere an der Ausstattung der Wohnung und des Hauses im Rahmen einer Abschlussrechnung nach Reiseende in Rechnung zu stellen.

4.4 Mit der Abschlussrechnung können außerdem zusätzliche, vom Reisenden beanspruchte Leistungen in Rechnung gestellt werden. Dies sind Leistungen aus der Preisliste, welche nachträglich in Anspruch genommen werden (z.B. verspätete Schlüsselübergabe, Verlängerungen), sowie weitere vom Reisenden klar als entgeltlich zu erkennende Leistungen wie z.B. käuflicher Erwerb von Küchenutensilien.

5. Rücktritt durch "Kochen am Markt"

5.1. "Kochen am Markt" kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisende die Durch-führung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt "Kochen am Markt", so behält sie den Anspruch auf den Gesamtpreis; "Kochen am Markt" muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der ihr eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die örtlichen Bevollmächtigen von "Kochen am Markt" sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von "Kochen am Markt" wahrzunehmen.

6. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung

6.1. Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Reisevertrag zu-rücktreten. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei "Kochen am Markt".

6.2. "Kochen am Markt" steht in jedem Fall des Rücktritts folgende pauschale Entschädigung zu, bei deren Bemessung ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwertung von Reiseleistungen berücksichtigt sind:

- bis 30 Tage vor Reiseantritt 10 % des Gesamtpreises (= 50% der Anzahlung)
- vom 29.-15. Tag 20 % des Gesamtpreises (= 100% der Anzahlung)
- vom 14. Tag vor Reiseantritt bis zum vereinbarten Reiseantrittsdatum 50 % des Gesamtpreises
- bei Nicht-Antritt der Reise ohne schriftliche Information von "Kochen am Markt" bis spätestens zum Reisebeginn 100 % des Gesamtpreises.

6.3. Dem Reisenden ist es gestattet, "Kochen am Markt" nachzuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In die-sem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

6.4. "Kochen am Markt" kann, abweichend von den vorstehenden Pauschalen, im Einzelfall eine hö-here, konkrete Entschädigung fordern. In diesem Fall ist "Kochen am Markt" verpflichtet, diese dem Reisenden im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.

6.5. Für Umbuchungen (Änderungen von Reisebeginn, Reiseende, Reisedauer, Anzahl Teilnehmer) von Seiten des Reisenden, die nach Vertragsschluss erfolgen, kann eine Kostenpauschale von 26 EUR pro Person erhoben werden. Bei Umbuchungen muss die Mindestbelegung des jeweiligen Standortes stets erfüllt sein.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende – oder einzelne Mitglieder einer Reisegruppe - einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von "Kochen am Markt" zu vertreten-den Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstat-tung. "Kochen am Markt" bezahlt an den Reisenden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an "Kochen am Markt" zurückerstattet worden sind.

8. Obliegenheiten des Reisenden, Kündigung durch den Reisenden

8.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit "Kochen am Markt" dahingehend konkretisiert, dass der Reisende verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich "Kochen am Markt" oder eines ihrer vor Ort Beauftragten anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über die Erreichbarkeit der örtlichen Beauftragten wird der Reisende spätestens zu Beginn der Reise unterrichtet.

8.2. Ist von "Kochen am Markt" kein örtlich Beauftragter eingesetzt und nach den vertraglichen Ver-einbarungen auch nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, "Kochen am Markt" direkt unver-züglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Der Kontakt mit "Kochen am Markt" kann unter der in der Rechnung angegebenen Adresse aufgenommen werden.

8.3. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Män-gelanzeige unverschuldet unterbleibt.

8.4. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, von "Kochen am Markt" erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn "Kochen am Markt" bzw. ihre örtlichen Beauftragten eine ihnen vom Reisenden bestimmte, angemes-sene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von "Kochen am Markt" oder ihrem örtlichen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Erfolgt nach diesen Bestimmungen eine zulässige Kündigung des Rei-severtrags durch den Reisenden, so bestimmen sich die Rechtsfolgen dieser Kündigung nach den §§ 651 e Abs. 3 und Abs. 4 BGB. Die Vorschrift des § 651 j BGB bleibt hiervon unberührt.

8.5. Die gesetzliche Obliegenheit des Reisenden nach § 651 g Abs. 1 BGB, Ansprüche innerhalb ei-nes Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveran-stalter geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit "Kochen am Markt" abgeschlossenen Reisever-trag wie folgt konkretisiert und erweitert:

a) Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den von "Kochen am Markt" erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Reisende innerhalb eines Monates nach den vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber "Kochen am Markt" geltend zu machen.

b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber "Kochen am Markt" nur nach Reiseende und nur unter der nachstehenden Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.

c) Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschul-den an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

d) Die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist bleiben durch die vorstehenden Bestim-mungen unberührt.

9. Rücktritt vom Vertrag

Wird die Reise aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet, so können sowohl der Reisende als auch "Kochen am Markt" vom Vertrag zurücktreten. "Kochen am Markt" kann für bereits erbrachte oder noch bis zum Reiseende zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

10. Haustiere

In der vom Reisenden angemieteten Ferienwohnung bzw. Finca / Haus von "Kochen am Markt" sind Haustiere nicht erlaubt.

11. Haftungsbeschränkung

11.1. Die vertragliche Haftung von "Kochen am Markt" für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifa-chen Reisepreis beschränkt, soweit

a) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) "Kochen am Markt" für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschul-dens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2. "Kochen am Markt" haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und die in der allgemeinen oder konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

11.3. Soweit Einzelleistungen ausdrücklich als vermittelte Fremdleistungen gekennzeichnet sind und nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 BGB nicht der Anschein erweckt wird, dass "Kochen am Markt" solche Leistungen in eigener Verantwortung erbringt, ist "Kochen am Markt" nur Vermittler und haftet nur für die Verletzung von Vermittlerpflichten, nicht jedoch für die vermittelte Leistung selbst.

11.4 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Reisende selbst verantworten Für Unfälle, die bei Ferienaktivitäten auftreten, haftet "Kochen am Markt" nur, wenn "Kochen am Markt" ein Verschulden trifft.

11.5 "Kochen am Markt" empfiehlt den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

12. Verjährung, Abtretungsverbot

12.1. Ansprüche des Reisenden gegenüber "Kochen am Markt", gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung – verjähren nach ei-nem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Schweben zwischen dem Reisenden und "Kochen am Markt" Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch be-gründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reisende oder "Kochen am Markt" die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12.2. Eine Abtretung jeder Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossenen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

13. Gerichtsstand, Sonstiges

13.1. Der Reisende kann "Kochen am Markt" nur an deren Sitz verklagen.

13.2. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen "Kochen am Markt" und Reisenden, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deut-sches Recht Anwendung

13.3. Für Klagen von "Kochen am Markt" gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maß-gebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht be-kannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von "Kochen am Markt" maßgebend.

13.4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

13.5. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.

"Kochen am Markt" oHG
An den Eichen 1
53721 Siegburg

Tel.: +49 6132 427156
E-Mail: info@kochen-am-markt.de
Web: http://www.kochen-am-markt.de

Amtsgericht Siegburg
Geschäftsführer: Michael Schramek, Christian Oleak, Marc Tscheuschner

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